Die Debatte um die Verwendung des möglicherweise krebserregenden Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat erhitzt seit Jahren die Gemüter. Ende 2017 verlängerte die EU-Kommission mit Billigung der EU-Staaten die Zulassung des Mittels um weitere fünf Jahre. Der damalige Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) erteilte im Alleingang im Namen Deutschlands die Zustimmung, obwohl laut Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) eine Enthaltung vereinbart war. Die Stimme Deutschlands gab den Ausschlag für die Verlängerung des Mittels.
Aber nicht nur Schmidts Vorgehen machte Schlagzeilen, auch die Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Vorfeld der Zulassung zogen heftige Kritik auf sich. Dem für die Prüfung möglicher Krebsfolgen zuständigen Institut wurde vorgeworfen, statt unabhängiger Untersuchungen vor allem industrienahe Studien zu verwerten – und damit glyphosat-freundlich zu agieren.
Auch der MDR berichtete regelmäßig über Gutachten des BfR. In der Sendung „Fakt“ zeigte der öffentlich-rechtliche Sender Ende 2015, dass das Institut Hinweise auf Krebsbefunde heruntergespielt hatte. Die Dokumente dazu – ein Report und eine BfR-Stellungnahme an die Internationale Agentur für Krebsforschung – veröffentlichte der Sender auf seiner Internetseite, damit sich Zuschauer „selber informieren können“.
Abmahnung und Klage gegen MDR wegen Veröffentlichung
Das Institut reagierte harsch auf die kritische Berichterstattung. Es mahnte den MDR wegen der Veröffentlichung der Dokumente ab und verklagte ihn schließlich. Mit der Veröffentlichung habe der Sender das geistige Eigentum verletzt.
In jüngst veröffentlichten Urteilen zeigt sich: Sowohl das Landgericht Köln als auch das Oberlandesgericht Köln sahen in den Veröffentlichungen der staatlichen Dokumente eine Verletzung des Urheberrechts. Die Richter konnten bei ihren Urteilen keine Einschränkung der Pressefreiheit erkennen. Der MDR musste daraufhin die Gutachten löschen und entfernte auch den Mitschnitt der Fernsehsendung. Sie ist nur noch als private Kopie online einsehbar.
Besonders absurd am Urteil: Die Dokumente waren schon während des Gerichtsverfahrens wieder öffentlich einsehbar – diesmal veröffentlicht von der zuständigen Internationalen Agentur für Krebsforschung. Das BfR indes ließ sich sein Vorgehen gegen den MDR einiges kosten. Für die gerichtliche Vertretung durch Anwälte der internationalen Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz zahlte das BfR aus Steuergeldern insgesamt 78.125,25 Euro, wie aus einer schriftlichen Anfrage der Bundestagsabgeordneten Anke Domscheit-Berg hervorgeht.
Das BfR betont gegenüber netzpolitik.org, es sei ihm nicht darum gegangen, eine kritische Berichterstattung zu erschweren oder zu unterbinden. Das Verfahren habe sich nicht gegen den Fernsehbeitrag als solchen oder die dortige Verwendung des Dokuments gerichtet, sondern um die „Umgehung des Urheberrechts des BfR“.
„Öffentliche Debatte wird abgewürgt“
Domscheit-Berg sieht das anders: „Die Klage des BfR gegen den MDR steht in einer ganzen Reihe von Klagen einzelner Bundesministerien und Bundesbehörden gegen Journalist*innen und NGOs, die Regierungsdokumente veröffentlichen. Ziel dieser Klagen ist, die öffentliche Debatte zu einem Thema abzuwürgen.“ Um Rechtssicherheit zu schaffen, müsse der Bundestag den Geltungsbereich von §5 Urheberrechtsgesetz erweitern, um staatliche Werke ganz allgemein nicht mehr urheberrechtlich zu schützen.
Auch Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, kritisiert das Vorgehen der BfR: „Das Urheberrecht ist kein Instrument, um unliebsame Berichterstattung zu unterdrücken oder einzuschränken. Es kann ein berechtigtes öffentliches Interesse geben, Quellen von Journalisten zu veröffentlichen, um Rechercheergebnisse nachvollziehbar zu machen. Das BfR muss jetzt den naheliegenden Verdacht ausräumen, dass es ihm nicht um eine Einschränkung der Pressefreiheit geht.“
Das BfR und die Kölner Richter dürften demnächst auch aus Luxemburg Gegenwind bekommen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs kritisierte kürzlich im ähnlichen Fall der Afghanistan-Papiere, dass das Urheberrecht für die Verfolgung von Zielen instrumentalisiert wird, die ihm völlig fremd sind. In den kommenden Wochen wird der Gerichtshof über den Fall entscheiden und damit Leitlinien für das Verhältnis zwischen Urheberrecht und Pressefreiheit aufstellen. Der MDR will für einen Kommentar zu seinem eigenen Fall das Urteil abwarten.
